Ingenieurbüro für Hochbau
Dipl.-Ing. Kerstin Jungblut

Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist die Erlaubnis / schriftliche Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, das Sie Ihr Bauvorhaben, wie beantragt bauen können. dass dem Bauvorhaben nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen (§ 72 Musterbauordnung). Sie ist an Auflagen gebunden und befristet und gilt 3 Jahre ab der Erteilung. Die Befristung sowie Auflagen können je nach Bundesland variieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten, muß ein offizieller Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden. Entsprechende Formulare gibt es auf den Seiten der jeweiligen Behörde.

Weiter Unterlagen werden benötigt:

  • Lageplan/Flurkarte
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Angeben zur straßenmäßigen Erschließung
  • Angaben zur Wasserversorgung und Grundstücksentwässerung
  • Nachweis über Statik, Schallschutz und Dämmung
  • Brandschutz

Ohne Genehmigung kann dies einen Baustopp, hohe Bußgelder oder sogar einen Abriss des Baus zur Folge haben. Doch nicht für jedes Bauvorhaben ist überhaupt eine Baugenehmigung notwendig. Fragen Sie Ihren Planer, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, wer die Genehmigung ausstellt und wann Sie auch ohne eine Baugenehmigung bauen können!

Grenzbebauung – Abstandsflächen rund ums Haus

Mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbarn – das ist in Deutschland Standard.
Unterschreiten Bauwerke diese Abstandsflächen, ist von Grenzbebauung die Rede, die nur in bestimmten Fällen gestattet ist.
Die genauen Regelungen stehen in den Landesbauordnungen, dem Nachbarschaftsrecht und in Bebauungsplänen.
In vielen Fällen muss der Nachbar seine Zustimmung zur Grenzbebauung geben.

Regeln für Abstandsflächen und zur Grenzbebauung

Die Abstandsfläche eines Gebäudes erstreckt sich über die volle Breite einer Fassade.
Der mindestens einzuhaltende Abstand entspricht der Gebäudehöhe, multipliziert mit einem Wert zwischen 0,25 und eins, je nach Bundesland und der Frage, ob sich das Grundstück im Kerngebiet oder am Rand einer Kommune befindet.
Der Mindestabstand beträgt in der Regel zweieinhalb bis drei Meter.

Bauordnungen Deutschland: hier